MECON Steuerberatungsgesellschaft mbH

Steuerberater Heinz-Günter Beckmann

Eichendorffstr. 13, 58708 Menden
Telefon: 2373 394324
E-Mail: mail@mecon-steuerberatung.de

Lexika

elster

ELSTER ist die Abkürzung für »Elektronische Steuererklärung«. Sie können Ihre Steuererklärung also über das Internet an Ihr Finanzamt übermitteln.

Welche Vorteile hat ELSTER?

Bevorzugte Bearbeitung: Mittlerweile sind die Finanzämter aller Bundesländer angewiesen, elektronische Steuererklärungen bevorzugt zu bearbeiten.

Weniger Belege: Zu Ihrer ELSTER-Steuererklärung müssen Sie »nur« gesetzlich vorgeschriebene Belege einreichen. Allerdings werden auch viele per ELSTER verschickte Erklärungen genauer geprüft. Sie müssen deshalb damit rechnen, dass Ihr Finanzbeamter wie bisher alle übrigen Belege sehen möchte. Heben Sie also auf jeden Fall alle Belege auf!

Weniger Eingabefehler: Durch die elektronische Datenübertragung verringern sich Aufwand und Eingabefehler beim Finanzamt. Dadurch haben die Steuerbürger eine höhere Sicherheit, dass die sachlich richtigen Angaben auch zutreffend als Eingabewert übernommen werden.

Papierlose Steuererklärung: Wenn Sie Ihre Steuererklärung digital signieren, brauchen Sie keinen unterschriebenen Ausdruck ans Finanzamt schicken. Falls Sie keine Belege einreichen müssen, ist es für Sie Wirklichkeit: die komplett papierlose Steuererklärung.

Elektronischer Steuerbescheid: Sie können elektronisch Bescheiddaten in Ihren Steuerfall importieren und die wichtigsten Daten mit der Steuerberechnung der Steuer-Spar-Erklärung vergleichen.

Hinweis: 2021 wurde das ELSTER ergänzende Programm ElsterFormular eingestellt.