MECON Steuerberatungsgesellschaft mbH

Steuerberater Heinz-Günter Beckmann

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Lexika

Bankkarte

Eine Bankkarte ist eine kleinformatige Karte aus Kunststoff mit integriertem Magnetstreifen und/oder Chip, die von einer Bank oder Sparkasse ausgegeben wird. Sie enthält das Logo des ausgebenden Geldinstituts. Die Bankkarte kann mit oder ohne Bezahlungsfunktion ausgestattet sein.

Der Inhaber der Bankkarte mit reiner Zahlungsfunktion kann in Verbindung mit einer PIN Geld am Geldautomaten oder in Verbindung mit PIN, Ausweis und Unterschrift am Schalter bei der jeweiligen Bank oder Sparkasse Geld abheben. Reine Bankkarten sind heute eher selten. Mit ihnen können insbesondere Kontoauszüge ausgedruckt werden.

Einsatzmöglichkeiten

Mit der Geheimnummer der Bankkarte kann sich an einem Geldausgabeautomaten, einem Kontoauszugsdrucker oder bei der bargeldlosen Bezahlung mit der Bankkarte authentifizieren.

Wer bargeldlos bezahlen will, hat zwei Möglichkeiten: Er unterschreibt den Kassenbon und erlaubt damit dem Händler, den fälligen Betrag per Lastschrift von seinem Konto einzuziehen, oder die Zahlung wird mit einem PIN bestätigt. Bei diesem sogenannten Electronic-Cashing-Verfahren wird gleich geprüft, ob auf dem Konto ausreichend Geld vorhanden ist. Die Abbuchung erfolgt dann sofort. Für eine entsprechende Zahlung wird also die Geheimnummer der Bankkarte benötigt.

Verlust

Beim Verlust oder Diebstahl der Bankkarte sollte unbedingt sofort veranlasst werden, dass diese gesperrt wird, um Missbrauch zu verhindern. Der Verlust bzw. Diebstahl sollte möglichst schnell der Bank oder Sparkasse gemeldet werden. Wenn diese nicht erreichbar ist, kann auch die zentrale Sperrnotrufnummer 116 116 (aus dem Ausland: 0049 116 116) genutzt werden.

Achtung: Wurde die Bankkarte gestohlen, muss unbedingt immer auch eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden.