MECON Steuerberatungsgesellschaft mbH

Steuerberater Heinz-Günter Beckmann

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Lexika

Autoversicherungen

Jeder Fahrzeughalter muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben, sonst wird das Auto nicht zugelassen. Das eigene Auto ist durch die Kfz-Haftpflichtversicherung jedoch nicht geschützt. Deshalb kann es unter Umständen sinnvoll sein, zusätzlich eine freiwillige Kaskoversicherung abzuschließen. Zur Wahl stehen die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung. Als Zusatzpolice zur Kfz-Haftpflichtversicherung wird häufig auch eine Insassen-Unfallversicherung abgeschlossen.