MECON Steuerberatungsgesellschaft mbH

Steuerberater Heinz-Günter Beckmann

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Lexika

Überversicherung

Eine Überversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses (Versicherungswert) erheblich übersteigt.

Beispiel: Der Versicherte zieht in eine kleinere Wohnung und nimmt nur einen kleinen Teil seines bisherigen Hausrats mit. Er vergisst, seine Hausratversicherung entsprechend anzupassen. Das kostet nur unnötig Prämie, weil einen Schaden der Versicherer nur in der tatsächlichen Schadenshöhe ersetzt.

Im Fall einer Überversicherung können sowohl der Versicherte als auch der Versicherer verlangen, dass die Versicherungssumme, unter verhältnismäßiger Minderung der Prämie mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.