MECON Steuerberatungsgesellschaft mbH

Steuerberater Heinz-Günter Beckmann

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Lexika

Kreditkartenmissbrauch

Der Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten ist eine Straftat, die begeht, wer die ihm durch die Überlassung einer Kreditkarte oder einer Scheckkarte eingeräumte Möglichkeit, den Aussteller (Bank oder Kreditkartenunternehmen) zu einer Zahlung zu veranlassen, missbraucht und dadurch schädigt. Die Schädigung kann insbesondere darin bestehen, dass das Konto nicht gedeckt ist. Kreditkartenmissbrauch ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht.

Gesetzliche Grundlage: § 266b Strafgesetzbuch