MECON Steuerberatungsgesellschaft mbH

Steuerberater Heinz-Günter Beckmann

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Lexika

Handy-Verstoß im Straßenverkehr

Wer das Handy am Steuer nutzt, gefährdet damit sich selbst und auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Deshalb ist das Telefonieren am Steuer untersagt.

Verboten ist die Benutzung von elektronischen Geräten, die der Kommunikation, Information und Organisation dienen. In Betracht kommen u.a. Handys, Smartphones, Autotelefone, Tablet-Computer, Touchscreens, elektronische Terminplaner, E-Book-Reader, MP3-Player, Personal-Computer, DVD- und Blue-Ray-Player, Smartwatches, Notebooks, Laptops, Diktiergeräte, Fernseher und iPods.

Achtung: Ist der Motor abgeschaltet, dürfen die elektronischen Geräte verwendet werden. Das gilt aber nicht, wenn der Motor nur über die Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist.

Gesetzliche Grundlage: § 23 Straßenverkehrsordnung