MECON Steuerberatungsgesellschaft mbH

Steuerberater Heinz-Günter Beckmann

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Lexika

Fernabsatzgeschäft

Es ist bequem, Waren online oder über Katalog einzukaufen. Allerdings entspricht die Lieferung nicht immer den Erwartungen. Dann heißt es: zurück mit dem Paket. Schließlich dürfen sogenannte Fernabsatzgeschäfte grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

Voraussetzungen für das Widerrufsrecht

Ein Fernabsatzgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, das ausschließlich über sogenannte Fernkommunikationsmittel zustande kommt. Dazu gehören insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien (Faxe), Rundfunk und Fernsehen.

Um Fernabsatzverträge handelt es sich also beispielsweise bei einer Katalogbestellung, der telefonischen Beauftragung eines Handwerkers oder beim Kauf der Ware per Internet.

Achtung: Ein Fernabsatzgeschäft setzt einen Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher voraus. Während der Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt, schließt der Verbraucher das Geschäft zu privaten Zwecken ab. Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen, die nur zwischen Verbrauchern abgeschlossen werden. Wer also beispielsweise eine Ware über eBay von einem privaten Anbieter erwirbt, kann den Vertrag nicht widerrufen.

Widerruf des Geschäfts

Liegt ein Fernabsatzvertrag vor, so kann das Rechtsgeschäft vom Verbraucher widerrufen werden. Das Widerrufsrecht setzt insbesondere eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, eine Widerrufserklärung des Verbrauchers und die Einhaltung der Widerrufsfrist voraus.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Auf bestimmte Verträge findet kraft Gesetz das Fernabsatzrecht keine Anwendung. Insofern steht dem Verbraucher bei Abschluss solcher Geschäfte auch kein Widerrufsrecht zu.

Keine Anwendung findet das Fernabsatzrecht u.a. bei Verträgen

  • über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, Aufenthaltsort oder Arbeitsplatz des Verbrauchers von einem Unternehmen im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden (z. B. Bestellung beim Pizza-Service oder wöchentliche Lieferung von Obst und Gemüse von einem Bio-Hof),

  • die unter Verwendung von Warenautomaten und automatisierten Geschäftsräumen geschlossen wurden,

  • über Reiseleistungen (z. B. Buchung einer Pauschalreise), wenn sie im Fernabsatz abgeschlossen wurden.

Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers auch bei der Bestellung von Waren, die nach individuellen Kundenspezifikationen angefertigt werden (z. B. nach Maß gefertigte Vorhänge), bei schnell verderblichen Waren oder bei Hygieneartikeln, ebenso bei Verträgen, bei denen der Kunde einen Handwerker ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen um dringende Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen.

Gesetzliche Grundlage: § 312c BGB